Die aktuellen Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie finden Sie hier: https://corona.landkreis-schwandorf.de/
Wir nehmen den Schutz der Kunden und der ehrenamtlich Tätigen sehr ernst.Beachten Sie bitte die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus.
Zur Vermeidung einer Infektion durch COVID-19 gelten für alle Ausgabenstellen der Schwandorfer Tafel grundsätzlich folgende Regelungen:
- Das Einhalten der geltenden gesetzlichen Abstands- und Hygieneregelungen ist Voraussetzung für die Abgabe von Lebensmitteln, die in der Regel über eine Ausgabe in den Ausgaberäumen erfolgt.
- Aufgrund kurzfristiger Änderungen kann eine Abgabe der Lebensmittel auch über gepackte Tüten stattfinden.
- Vermeiden Sie Wartezeiten - halten Sie sich vor und in den Ausgabestellen nur kurz, mit Mund-Nase-Schutz und Abstand (mind. 1,5m) auf.
- Im Ausgaberaum darf sich nur eine begrenzte Anzahl an Kunden aufhalten.
- Beachten Sie Aushänge und Anweisungen der ehrenamtlichen Helfer.
- Kunden mit Erkältungssymptomen haben keinen Zutritt. Bleiben Sie bei Erkältungssymptomen zuhause.