24-Stunden-Pflege: Darauf musst du achten
Die sogenannte 24-Stunden-Pflege gibt es nicht
Vorab ist eins wichtig: Viele Anbieter:innen bewerben ihre Arbeitskräfte für die häusliche Pflege unter dem Begriff der 24-Stunden-Pflege. Und das erweckt einen falschen Eindruck. Denn es ist rechtlich nicht erlaubt, dass Arbeitskräfte ohne Pause und Freizeit beschäftigt werden. Auch bei dieser Arbeit müssen die in Deutschland geltenden arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Mindeststandards eingehalten werden. Dabei ist es egal, ob die Pflegekraft direkt beim Pflegehaushalt angestellt ist oder von einer Agentur vermittelt wird. Wer die arbeitsrechtlichen Bedingungen nicht beachtet, macht sich strafbar.
So stellst du eine sogenannte 24-Stunden-Pflege korrekt ein
Der sicherste Weg ist, selbst Arbeitgeber zu werden und die Arbeitskraft anzustellen. Dafür ist zwar einiges zu beachten, aber man kann kontrollieren, ob alles korrekt zugeht. Um die legale Beschäftigung einer Betreuungskraft zu erleichtern, hat die Caritas eine Handreichung erstellt. Darin findest du alle wichtigen Informationen zu der legalen Beschäftigung von Betreuungskräften in Haushalten von Pflegebedürftigen, die auch Live-in-Care genannt werden.
Mit unserer Handreichung machst du bei der Einstellung einer sogenannten 24-Stunden-Pflege alles richtig
In der Handreichung wird behandelt, wann beispielsweise für Ausländer:innen eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Außerdem werden die wesentlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen dargestellt und was vor der Anwerbung und bei der Anmeldung der Arbeitskraft zu beachten ist. Enthalten sind auch Berechnungen der Kosten für angemessene Unterkunft und Verpflegung, für Lohn und Sozialversicherungsbeiträge und welche finanzielle Unterstützung der:die Arbeitgeber:in beanspruchen kann. In einem Modell mit Wochenplan wird ein Beispiel für die Beschäftigung einer Betreuungskraft mit einer 38,5 Stundenwoche gegeben. So kannst du an einem konkreten Beispiel sehen, wie sich die konkreten Anforderungen in der Praxis umsetzen lassen. Checklisten und ein Musterarbeitsvertrag runden die Informationen in der Handreichung ab.