Beratungsgespräch
Ziel dieses Beratungsgesprächs ist es, dass
- die Pflegenden Angehörigen die Pflege und Betreuung erleichtern und verbessern
- die Pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen mindern
- die Fähigkeiten für eine eigenständige Durchführung der häuslichen Pflege vermitteln
Qualifikation:
Eine Pflegefachkraft mit Erfahrung in der ambulanten Pflege und spezieller Schulung in Anleitung, Beratung bzw. Gesprächsführung wird das Beratungsgespräch durchführen.
Durchführungshinweis:
Das Beratungsgespräch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen besteht aus einer allgemeinen und je nach Situation, aus einer speziellen pflegerischen Unterweisung. Dabei soll nach Möglichkeit die aktivierende Pflege im Vordergrund stehen.
Leistungsgewährung:
Die Pflegekassen, die mit dem Deutschen Caritasverband e.V. eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen haben, schicken in der Regel ihren pflegebedürftigen Versicherten einen Berechtigungsschein für eine häusliche Beratung zu oder übersenden ihn auf Aufforderung. Bei allen anderen Pflegekassen muss vorher durch die Pflegeperson oder den Pflegebedürftigen oder evtl. durch die Pflegeeinrichtung ein Berechtigungsschein bzw. die Genehmigung zur Durchführung eingeholt werden.
Mit der Versendung des Berechtigungsscheins durch die Pflegekasse gilt die Kostenzusage als erteilt.
Vergütung:
Die Vergütung des Beratungsgesprächs in der häuslichen Umgebung wird in der Regel von der Pflegekasse übernommen.