Erziehungsbeistandschaft (EBS)
Einem Kind oder Jugendlichen wird eine Fachkraft als Bezugsperson zur Seite gestellt
Die Fachkraft bezieht das familiäre Umfeld in die Arbeit mit ein, berät und begleitet das Kind/ den Jugendlichen in allen Lebensbereichen.
Wir…
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kommen zu Ihnen nach Hause
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unterstützen eine positive Kommunikations- und Beziehungsgestaltung
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vermitteln bei Konflikten zwischen Eltern und Jugendlichen
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helfen bei der Berufswahl, Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche
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sprechen mit Lehrern und Ausbildern
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regen eine sinnvolle Freizeitgestaltung an
Bei der Erziehungsbeistandschaft handelt es sich um eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe nach §30 SGB VIII. Hierfür muss von den Eltern ein Antrag beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.
Im gemeinsamen Gespräch mit allen Beteiligten werden die für das Kind/ den Jugendlichen individuellen Zielsetzungen festgelegt. Die Familie soll Bereitschaft zur Veränderung mitbringen.
Die Hilfe ist für Sie kostenfrei.